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Countdown läuft - ist Ihre Webseite fit für die DSGVO?

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die im Grunde alle gewerblichen Webseiten-Betreiber betrifft.

Viele Dinge wurden in den letzten Jahren nach und nach bei den Webseiten als Pflichtangaben deklariert wie z.B. das Impressum.

Heute möchten wir Sie mit unserer Checkliste bitten, Ihre Webseite genau zu prüfen, damit Sie noch rechtzeitig reagieren können.

Folgende Punkte sollten klar ersichtlich und korrekt auf Ihre Webseite dargestellt sein:

  • Impressum mit entsprechenden Pflichtangaben
  • Bildnachweis
  • Datenschutzerklärung integrieren bzw. anpassen
  • Verschlüsselung der Seite, wenn personenbezogene Daten übermittelt werden (z.B. Kontaktformular, auch bei Firmenkunden B2B)
  • Informationspflicht bei der Datenerhebung
  • Newsletter-Anmeldung im Double-Opt-In Verfahren
  • korrekte Darstellung der Social-Media Buttons (siehe Vorgaben von Facebook usw.)

Achten Sie darauf, dass Ihre Webseite alle nötigen Vorgaben erfüllt. Die Experten rechnen mit einer hohen Abmahnwelle gerade auch durch Konkurrenten und Wettbewerbsverbänden.

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